08.09.2026
Die Nebenkosten decken Leistungen, die über die Nettomiete hinaus effektiv anfallen – etwa Heizung, Warmwasser, Hauswartung oder die Gebäudeversicherung. Sie werden einmal jährlich abgerechnet, meist auf Basis der einbezahlten Akontobeträge.
Was verrechnet werden darf
- Heiz- und Warmwasserkosten nach effektivem Verbrauch oder Verteilschlüssel
- Betriebskosten wie Hauswartung, Lift, Allgemeinstrom und Kehricht
- Prämien für die Gebäudeversicherung und Serviceabonnemente
Grundsätzlich gilt: Nur Kosten, die im Mietvertrag ausdrücklich als Nebenkosten vereinbart sind, dürfen separat verrechnet werden. Unterhalts- und Reparaturkosten sind im Nettomietzins enthalten und gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung.
Akonto und Nachzahlung
Ihre monatlichen Akontozahlungen sind Vorauszahlungen. Liegen die tatsächlichen Kosten höher, folgt eine Nachzahlung; liegen sie tiefer, erhalten Sie eine Rückerstattung. Eine Anpassung der Akontobeträge für das Folgejahr ist üblich.
Abrechnung prüfen
Sie haben das Recht, die Belege zur Abrechnung einzusehen. Weicht der Betrag stark von den Vorjahren ab, lohnt sich ein Blick auf den Verteilschlüssel und die zugrunde liegenden Rechnungen.
Unsicher bei einer Position? Wir erklären Ihnen Ihre Abrechnung Punkt für Punkt.




