11.09.2026

Ein tropfender Wasserhahn, ein defekter Boiler oder Feuchtigkeit an der Wand: Mängel in der Mietwohnung sollten Sie umgehend und schriftlich melden. Eine zeitnahe Meldung schützt Sie vor einer möglichen Mithaftung für Folgeschäden und ermöglicht eine rasche Behebung.

So gehen Sie vor

  1. Den Mangel möglichst genau beschreiben und, wenn möglich, mit Fotos dokumentieren.
  2. Die Meldung schriftlich einreichen – zum Beispiel über unser Kontaktformular oder die Schadenmeldung.
  3. Eine angemessene Frist zur Behebung setzen und den Zugang der Meldung nachweisbar machen.

Kleine und grosse Mängel

Für den sogenannten kleinen Unterhalt – etwa das Ersetzen einer Dichtung oder einer Glühbirne – kommt in der Regel die Mieterschaft auf. Grössere Reparaturen und die Behebung von Mängeln, die den Gebrauch der Wohnung einschränken, sind Sache der Vermieterschaft. Bleibt ein gemeldeter Mangel ungebührlich lange bestehen, kann unter Umständen eine Mietzinsreduktion in Frage kommen.

Notfälle ausserhalb der Bürozeiten

Bei akuten Notfällen wie einem Wasserschaden oder Heizungsausfall zählt jede Stunde. Für solche Fälle steht Ihnen unsere Notfallnummer zur Verfügung; dokumentieren Sie den Vorfall trotzdem im Nachgang schriftlich.

Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir den Fall und koordinieren die notwendigen Arbeiten mit unseren Handwerkspartnern. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind, wie Sie einen Mangel korrekt festhalten.

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