07.09.2026

Die Mietkaution – auch Depot genannt – dient der Vermieterschaft als Sicherheit für offene Forderungen. Bei Wohnräumen darf sie höchstens drei Monatsmietzinse betragen. Wichtig: Das Geld bleibt Ihres.

Hinterlegung auf einem Sperrkonto

Die Kaution muss auf einem auf Ihren Namen lautenden Sperr- oder Mietkautionskonto bei einer Bank hinterlegt werden, getrennt vom Vermögen der Vermieterschaft. Die Zinsen stehen Ihnen zu. Eine Barzahlung an die Verwaltung ohne separates Konto ist nicht zulässig.

Rückgabe nach dem Auszug

Nach der Wohnungsübergabe wird das Konto freigegeben, sobald sich beide Seiten einig sind. Erhebt die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keine Ansprüche und leitet auch kein Verfahren ein, können Sie in der Regel die alleinige Rückzahlung von der Bank verlangen.

Streit vermeiden

  • Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug sorgfältig ausfüllen und Fotos machen.
  • Normale Abnutzung ist keine Schadensposition – dafür haften Sie nicht.
  • Rückgabe der Kaution nie mit der Wohnungsabnahme verwechseln – es sind zwei Schritte.

Bei Fragen zur Kaution oder zur Wohnungsübergabe sind wir für Sie da.

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