30.08.2026

Die Handänderungssteuer ist eine Abgabe auf dem Wechsel des Eigentums an einem Grundstück. Sie ist einer der grössten Posten unter den Kaufnebenkosten – wie hoch sie ausfällt, hängt jedoch stark vom Kanton ab.

Grosse kantonale Unterschiede

Einige Kantone erheben keine Handänderungssteuer mehr oder ersetzen sie durch eine tiefere Gebühr, andere verlangen einen Prozentsatz des Kaufpreises. Massgebend ist der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Prüfen Sie deshalb die konkrete Regelung Ihrer Region, bevor Sie kalkulieren.

Wer bezahlt

Je nach kantonaler Praxis trägt die Käuferschaft, die Verkäuferschaft oder beide je zur Hälfte die Steuer. Im Kaufvertrag wird die Aufteilung verbindlich festgehalten – ein wichtiger Verhandlungspunkt.

Rechtzeitig einplanen

Weil die Handänderungssteuer bei der Beurkundung fällig wird, sollte sie Teil Ihrer Finanzierungsplanung sein und nicht erst zum Schluss auftauchen.

WIKO kennt die Gepflogenheiten in den Regionen Luzern, Aargau, Nidwalden, Zürich und Solothurn. Wir beziffern Ihre Nebenkosten konkret.

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