17.08.2026
Verkaufen Sie eine Immobilie mit Gewinn, wird in der Schweiz die Grundstückgewinnsteuer fällig. Sie besteuert die Differenz zwischen Erlös und Anlagekosten – nicht den gesamten Verkaufspreis.
So entsteht der steuerbare Gewinn
Vom Verkaufserlös werden der ursprüngliche Kaufpreis sowie wertvermehrende Investitionen und bestimmte mit dem Kauf und Verkauf verbundene Kosten abgezogen. Genau deshalb lohnt es sich, Rechnungen für Renovationen über die Jahre aufzubewahren.
Die Haltedauer zählt
Je länger Sie die Immobilie besassen, desto tiefer fällt der Steuersatz in der Regel aus. Kurzfristige Verkäufe werden dagegen oft mit einem Zuschlag höher besteuert. Die konkreten Sätze und Regeln legt der Kanton fest.
Aufschub möglich
Bei einem Ersatzkauf von selbstbewohntem Wohneigentum kann die Steuer unter Umständen aufgeschoben werden. Ob dies zutrifft, hängt von den kantonalen Bestimmungen und Ihrer Situation ab.
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