23.08.2026

Wer selbstbewohntes Wohneigentum besitzt, versteuert in der Schweiz den sogenannten Eigenmietwert. Er gilt als fiktives Einkommen für das Wohnen in den eigenen vier Wänden.

Wie er entsteht

Der Eigenmietwert entspricht ungefähr dem Betrag, den Sie erhalten würden, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten würden. Er wird von den Steuerbehörden festgelegt und dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet.

Die Gegenseite: Abzüge

Im Gegenzug können Schuldzinsen der Hypothek sowie werterhaltende Unterhaltskosten vom Einkommen abgezogen werden. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer gleichen diese Abzüge den Eigenmietwert teilweise aus.

Politik im Wandel

Der Eigenmietwert wird politisch immer wieder diskutiert, und ein Systemwechsel ist möglich. Weil sich die Rechtslage ändern kann, lohnt sich der Blick auf den jeweils aktuellen Stand und die konkrete Praxis Ihres Kantons.

Wir ordnen ein, was der Eigenmietwert für Ihre Situation bedeutet. Fragen Sie uns.

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