29.08.2026
Wer eine Liegenschaft besitzt, investiert regelmässig in deren Zustand. Ob eine Massnahme als Instandhaltung oder als Renovation gilt, hat Folgen für Werterhalt und Steuern.
Werterhaltend oder wertvermehrend
Werterhaltende Massnahmen halten den bestehenden Zustand aufrecht – etwa der Ersatz einer defekten Heizung durch ein gleichwertiges Modell. Wertvermehrende Massnahmen heben den Standard an, zum Beispiel ein Ausbau oder eine hochwertigere Ausstattung als zuvor.
Steuerliche Bedeutung
Werterhaltende Kosten sind in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehbar, wertvermehrende dagegen nicht – sie erhöhen jedoch die Anlagekosten und können bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer senken. Manche Massnahmen sind teils werterhaltend, teils wertvermehrend.
Planung lohnt sich
Grössere Sanierungen lassen sich zeitlich so staffeln, dass Abzüge optimal genutzt werden. Bewahren Sie sämtliche Rechnungen auf – sie sind sowohl für die Steuererklärung als auch für einen späteren Verkauf wertvoll.
Wir planen den Unterhalt Ihrer Liegenschaft vorausschauend und behalten Werterhalt wie Steuern im Blick. Kontaktieren Sie uns.




